Um als Terrorist*in zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden. Dabei wird der Verdacht auf der Grundlage einer sehr weit gefassten Definition der terroristischen Tätigkeit konstruiert. Die Definition verlangt keinerlei Bezug zu einer Straftat oder einer sonstigen “Gefährdung” mehr. Da könnte nicht nur potentiell bisher legaler Aktivismus darunter fallen!
Dieses Gesetz muss verhindert werden. Um darauf aufmerksam zu machen, werden wir eine Aktion durchführen.
Wann: Samstag, 22. Mai 2021, 14:00
Wo: PdA Sekretariat, Rotwandstrasse 65