In der ausserordentlichen Session des Nationalrats hat unser Abgeordneter Denis de la Reussille zwei Vorstösse zur Unterstützung der Arbeitnehmer*innen und weiteren betroffenen Personen der Krise, die wir gerade durchleben, eingereicht.

Erstens: Die Corona-Solidaritätsabgabe

Genosse de La Reussille schlägt die einmalige Abgabe von 2 Prozent auf Vermögen und Vermögenswerte ab 3 Millionen Franken vor. Damit würden rund 17,5 Milliarden Franken eingenommen werden. Mit diesem Geld soll direkt Arbeiter*innen, Familien und Kleinunternehmen unterstützt werden, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Notlage geraten sind.

Es herrscht eine wirtschaftliche und soziale Notlage: Tausende von Arbeiter*innen wurde gekündigt, weitere Hunderttausende stehen vor dem gleichen Verhängnis. Viele Inhaber*innen von Kleinbetrieben, Selbstständige und landwirtschaftliche Produzent*innen laufen Gefahr, durch Betriebsschliessungen ihr Einkommen und somit ihre finanzielle Basis zu verlieren. Zahlreichen Familien droht die Armut.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kosten der Krise nur auf die Lohnabhängigen in unserem Land abgewälzt werden. Die PdAS ist jedoch der Auffassung, dass diejenigen zur Kasse gebeten werden müssen, die bisher von der neoliberalen Politik enorm profitiert haben. Jetzt sollen sie zum Gemeinwohl und zur Erholung der Wirtschaft beitragen.

Dieser Antrag bezieht sich auf unsere Petition für eine Corona-Solidaritätssteuer. Die entsprechende Online-Petition hat die PdA Anfang April lanciert. Es freut uns zu sehen, dass die Sozialdemokratische Partei (SP) unsere Idee in ihren Vorschlägen aufgenommen hat. Unsere Petition kann unter www.pda.ch unterschrieben werden.

Zweitens: Ratifizierung des ILO-Abkommen zur Arbeitssicherheit

Der PdA-Nationalrat hat weiter gefordert, die Schweiz solle das Übereinkommen Nr. 187 über den «Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz» von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) so schnell wie möglich unterzeichnen und dem Parlament unterbreiten.

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat die dringende Notwendigkeit eines besseren Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz klar ans Tageslicht gebracht. Pflege-, Verkaufs-, Transport-, Reinigungs-, Bau- und Fabrikarbeiter*innen: Viele Lohnabhängige sind schlicht weg nicht in der Lage, von zu Hause aus zu arbeiten. Sie sind seit mehreren Wochen an ihrem Arbeitsplatz der Ansteckungsgefahr ausgeliefert.

Theoretisch ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Empfehlungen des BAG am Arbeitsplatz umgesetzt und eingehalten werden. In der Praxis führt die völlig ungenügende Anzahl von Kontrollen dazu, dass einige Arbeitgeber*innen die vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen zum Nachteil der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen vernachlässigen. Untersuchungen (unter anderem von Gewerkschaften) haben gravierende Mängel bei der Anwendung der Sicherheitsvorschriften aufgezeigt: Gefährdung des Verkaufspersonals durch nicht eingehaltene Abstände und unzureichenden Schutz an den Kassen, Transport von Baustellenpersonal in überladenen Bussen oder zu wenig Platz in den Baracken, fehlende Schutzausrüstung und vieles mehr.

Die Fakten beweisen, wie notwendig und dringlich es ist, die Gesundheit am Arbeitsplatz besser zu schützen. Beim ILO-Abkommen handelt es sich um einen verbindlichen Vertragstext, der von 49 Ländern, darunter Österreich, Belgien, Deutschland sowie Kanada, ratifiziert wurde. Es sieht unter anderem die Verpflichtung vor, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu fördern vor, sowie das Recht der Arbeitnehmer*innen auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.

Die Ratifizierung dieses Übereinkommens wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Es wäre gleichzeitig ein konkretes Dankeschön an all jene Arbeiter*innen, die im Kampf gegen die Pandemie an vorderster Front arbeiten. Ihnen gebührt Dank und Respekt.