Die Initiative der SVP und der Gegenvorschlag des Kantonsrates sind beide ungeniessbar, die SVP will einfach zusätzlich zur Nationalitätennennung auch noch Folgendes:  «Ein Migrationshintergrund wird auf Anfrage bekannt gegeben, soweit die Information verfügbar ist.» Das ist natürlich absoluter Blödsinn, welche Amtsstelle wird wohl die nötigen Abklärungen treffen und bis zu welcher Generation soll man vorstossen. Aber auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates, der die Natonalitätennennung stimuliert, ist unakzeptabel, weil rassistisch angehaucht. Wir sagen 2x NEIN!

 

Die Nationalitätennennung verhindert keine Verbrechen und bietet keine Transparenz. Vielmehr spalten die Vorlagen die Gesellschaft und erschweren das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft.

 
Verhindert kein Verbrechen

Die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen verhindert kein einziges Verbrechen. Wenn wir die Sicherheit erhöhen wollen, braucht es Gewaltprävention und ein faires Bildungssystem, das Chancengleichheit für alle gewährleistet. Denn sämtliche Studien zum Thema belegen: Ausschlaggebend für die Straffälligkeit einer Person sind Faktoren wie Bildung, soziale Schicht oder prägende Ereignisse. Durch die explizite Erwähnung der Nationalität wird suggeriert, dass Menschen aufgrund ihrer Nationalität eher zu Kriminalität neigen. Das ist nachweislich falsch.

 
Schränkt Gemeindeautonomie ein

Die Regelung auf Kantonsebene bedeutet einen massiven Eingriff in die Gemeindeautonomie und verunmöglicht demokratisch legitimierte Entscheide von Gemeinden. Ein Nein zum Gesetz verunmöglicht die Nationalitätennennung nicht. Ein Ja zwingt aber jede Gemeinde dazu, die Nationalitäten nennen zu müssen.

 
Die Polizeiarbeit wird überreguliert

Die Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen gesetzlich festzuhalten ist eine Überregulierung. Heute setzt die Polizei ihre Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nach eigenem Ermessen und Notwendigkeit um. Auch in der Stadt Zürich informiert die Polizei die Bevölkerung über die Herkunft, steht dies für ein Ereignis in direktem Zusammenhang. Die Initiative führt zu einem bürokratischen Mehraufwand für die Polizei. Anstatt die Ressourcen der Polizei für das Bekämpfen von Kriminalität zu verwenden, wird sie so mit unnötigen bürokratischen Hürden belästigt.

 
Transparenz ist gewährleistet

Bereits heute informiert die jährliche Kriminalstatistik transparent über Verbrechen im Kanton Zürich – mitsamt Medienkonferenz der Polizei und Regierung. In diesem Rahmen wird neben Alter und Geschlecht auch die Nationalität als Merkmal aufgelistet und seriös aufbereitet. Transparenz ist daher gewährleistet. Eine Polizeimeldung dagegen ist eine erste Momentaufnahme und bietet keinen Kontext über die Schuld einer Person.

 
Verstoss gegen Verfassung

Die SVP-Initiative verlangt die Nennung eines allfälligen Migrationshintergrundes und schafft damit eine Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne Migrationshintergrund. Der Begriff «Migrationshintergrund» ist in keinem Gesetz geregelt und somit willkürlich. Die Nennung des Migrationshintergrund verstösst gegen die Verfassung, weil so eine Gleichbehandlung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vor dem Gesetz nicht mehr gilt und eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird.