Am 28. September kommen im Kanton sowie in der Stadt Zürich verschiedene Vorlagen zur Abstimmung. Die PdA Zürich hat folgende Parolen beschlossen:

Kanton Zürich

1. JA zum Energiegesetz (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel)
2022 haben die Zürcher und Zürcherinnen abgestimmt und beschlossen: Der Klimaschutz gehört in die Verfassung. Damit hat der Kanton einen Auftrag erhalten: Er muss das Klima schützen. Das Energie-Gesetz setzt den Verfassungsauftrag um.
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Stadt Zürich

1. JA zur Volksinitiative «VBZ-Abo für 365 Franken»
Die Initiative verlangt: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt sollen weniger bezahlen für ein Jahres-Abo für die 2. Klasse der Zone 110. Für Erwachsene soll das Abo 365 statt 809 Franken kosten.  Für Kinder und Jugendliche 185 statt 586 Franken.

2. JA zur Parkkarten-Verordnung (PKV)
Es gibt in der Stadt Zürich über 20 Bewilligungen fürs Parkieren und für die Zufahrt zu Gebäuden. Zum Beispiel: die Parkkarte für Anwohnende, die Parkkarte für Gewerbe und Firmen. Für diese Bewilligungen gab es bis jetzt unterschiedliche Gesetze. Seit Ende August 2022 gilt der neue Richtplan der Stadt Zürich. Darin stehen die Grundsätze und Ziele für die Parkplatz-Planung. In den letzten Jahren gab es mehrere Vorschläge im Parlament für eine einheitliche Parkkarten-Verordnung. Deshalb hat der Gemeinderat eine neue Verordnung beschlossen. Ein bürgerliches Komitee hat dagegen das Referendum ergriffen, daher kommt es zur Abstimmung.

3. JA zur Einsatzbeschränkung Laubbläser und Laubsauger, Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung.
Der neue Artikel in der Allgemeinen Polizei-Verordnung sieht Folgendes vor: Man darf nur noch elektrische Laub-Bläser und Laub-Sauger benutzen, jene aus Benzin sind neu verboten. Weiter können die Geräte nur noch von Oktober bis Dezember benutzt werden. Ausnahmebewilligungen sind möglich. Für bewilligte Bauarbeiten darf man elektrische Laub-Bläser und Laub-Sauger weiterhin das ganze Jahr nutzen. Der Gemeinderat hat dem neuen Artikel zugestimmt. Bürgerliche Kreise haben das Parlaments-Referendum ergriffen, daher kommt es zur Abstimmung.

4. JA zum Ersatzneubau Sportzentrum Oerlikon, Ausgaben von 373 Millionen Franken
Das Hallenbad Oerlikon ist 50 Jahre alt und in einem schlechten Zustand. Auch die Kunst-Eisbahn Oerlikon ist schon über 40 Jahre alt. Ihre technischen Anlagen müssen ersetzt werden. Ein neues Sport-Zentrum in Oerlikon soll diese Anlagen ersetzen.

5. JA zum Ersatzneubau von Haus A des Gesundheitszentrums für das Alter Bachwiesen, Ausgaben von 92,4 Millionen Franken
Mit diesem Bau-Projekt wird das GFA Bachwiesen wieder zu einem modernen Gesundheits-Zentrum. Das neue Gesundheits-Zentrum bietet mehr Komfort für die Bewohnenden und bessere Arbeitsplätze. Mit dem Ersatz-Neubau steigt die Zahl der Pflege-Plätze auf 184. Das sind 48 Plätze mehr als jetzt.

6. JA zum Ersatzneubau Sportanlage Juchhof 3, Garderobengebäude und Umbau Rasenspielfelder, Ausgaben von 25,66 Millionen Franken
Das Garderoben-Gebäude ist 55 Jahre alt und in einem schlechten Zustand. Die Stadt will deshalb ein neues Garderoben-Gebäude bauen. Die neuen Garderoben sind für mehrere Sport-Vereine gedacht. Die Räumlichkeiten können flexibel genutzt werden. Weiter sollen drei Felder aus Natur-Rasen durch Kunst-Rasen ersetzen werden, was eine intensivere Nutzung erlaubt.


Nationale Abstimmungen

Für die eidgenössischen Abstimmungen ruft die Partei der Arbeit der Schweiz auf, wie folgt zu stimmen:

1. NEIN zum Bundesbeschluss über die Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.

Darum geht’s
Der Bund plant schrittweise, die Besteuerung des Eigenmietwerts für Immobilienbesitzer:innen abzuschaffen. Mit dieser Vorlage soll den Kantonen ermöglicht werden, eigenständig Steuern auf Zweitwohnungen zu erheben als Ausgleich für die kommenden Steuerverluste. Allerdings lehnen selbst die betroffenen Bergkantone die Vorlage ab, da damit die riesigen Steuerausfälle nicht kompensiert werden können. Die PdAS spricht sich gegen die Vorlage aus. Sie stellt sich gegen alle Versuche der Bürgerlichen, den Immobilienbesitzer:innen neue Steuergeschenke zu machen und sie gegenüber den Mieter:innen zu begünstigen.
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2. NEIN zum E-ID-Gesetz.

Darum geht’s
Beim «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise» handelt es sich um einen neuen Versuch, ein E-ID-Gesetz einzuführen, nachdem der erste Versuch 2021 an der Urne gescheitert war. Die Partei der Arbeit der Schweiz empfiehlt ein Nein zum E-ID-Gesetz. Sie fordert stattdessen mehr Schutz der Bürger:innen vor den Internetgiganten, die Gewährleistung der Privatsphäre und der Sicherheit bei der Datenerhebung und eine volle Transparenz über die Daten, die gesammelt werden.
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