Am 30. November kommen im Kanton sowie in der Stadt Zürich und Winterthur verschiedene Vorlagen zur Abstimmung. Die PdA Kanton Zürich hat folgende Parolen beschlossen:

Kanton Zürich

1. JA zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) (Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag)
Mit der Gesetzesänderung wird der Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung erhöht. Damit erhalten Personen mit wenig Geld eine höhere Prämienverbilligung. Und auch insgesamt werden mehr Personen von der Prämienverbilligung profitieren.

2.a) JA zu A. Kantonalen Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»
Die Volksinitiative will, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es soll die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollen staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können.

2.b) JA zu B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025
Der Gegenvorschlag ist weniger umfassend als die Initiative, erweitert aber dennoch die Rechte im digitalen Raum. Er beinhaltet das Recht, staatliche Leistungen auf analogem Weg in Anspruch zu nehmen, sowie das Recht, nicht permanent überwacht, vermessen und analysiert zu werden.

2.c) C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
→ Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)
Die Initiative ist umfassender als der Gegenvorschlag, darum empfehlen wir die Unterstützung der Initiative.

3.a) JA zu A. Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»
Die Volksinitiative will den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnraum sowie Alterswohnungen fördern. Zu diesem Zweck sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, ein kommunales Vorkaufsrecht für Grundstücke einzuführen.

3.b) JA zu B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 30. Juni 2025
Der Gegenvorschlag sieht die Verdoppelung der Mittel der kantonalen Wohnbauförderung auf 360 Millionen Franken vor. Mit diesem Rahmenkredit werden zinslose Darlehen an Genossenschaften und andere gemeinnützige Wohnbauträger finanziert, um preisgünstigen Wohnungsbau zu fördern.

3.c) C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
→ Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)
Mit der Volksinitiative wird den Gemeinden ein neues Instrument zur langfristigen Sicherung von bezahlbaren Mieten in die Hand gegeben. Der Gegenvorschlag beinhaltet bloss die Aufstockung des bestehenden Wohnbaufonds.

4. NEIN zu Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025; Umsetzung der «Mobilitätsinitiative»)
Mit der Vorlage soll nur noch der Kanton zuständig sein für die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Tempoanpassungen durch die Städte und Gemeinden, um die Bevölkerung und insbesondere Kinder vor den Gefahren des Strassenverkehrs zu schützen, werden nur noch ganz eingeschränkt möglich sein.

Stadt Winterthur

1. JA zur Städtischen Vorlage «Neue Zuständigkeit für die Festlegung der Anzahl der Wahlbüromitglieder»
Neu soll der Stadtrat die Anzahl der Wahlbüromitglieder festlegen können. Es handelt sich um eine Anpassung der städtischen Regelungen an das geänderte kantonale Recht. Die bisherige Zuständigkeit des Stadtparlaments ist nicht mehr zulässig.

Stadt Zürich

1. JA zur Volksinitiative «Zur Entlastung der Bevölkerung von steigenden Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)»
Die Prämienentlastungs-Initiative verlangt, dass die Stadt einen Krankenkassen-Zuschuss einführt. Der Kranken­kassen-Zuschuss soll die Prämien der einkommensschwächsten Per­sonen sowie von Personen von bis zu rund 60.000 Franken pro Jahr (bis 100.000 Franken bei Eheleuten/Partnerschaften) verbilligen. Für den städtischen Krankenkassen-Zuschuss sollen jährlich rund 60 Millionen Franken auf­gewendet werden. Dieser Betrag wird jährlich an die Teuerung angepasst, sofern diese zunimmt.

2. NEIN zum Privaten Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe»
Die Genossenschafts-Siedlungen «Seebahn-Höfe» im Kreis 4 sollen abgerissen und mit Neubauten ersetzt werden. Es handelt sich um grosse Arbeiter:innen-Siedlungen aus der Zeit des Roten Zürichs. Der Abriss der einzigartigen Siedlungen wäre ein Verlust für Zürich. Die Bausubstanz ist in gutem Zustand. Eine Erweiterung und Sanierung wäre möglich. Und vor allem: Mit dem Abriss würden viele Menschen aus den unteren Bevölkerungsklassen ihre Wohnungen verlieren und aus dem Quartier verdrängt werden.

3. JA zum Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für die Veloinfrastruktur

4. JA zur Erweiterung Schulanlage Riedhof, Ausgaben von 108 Millionen Franken

5. JA zu den ELCH Familienzentren, jährliche Beiträge von 2,326 Millionen Franken ab 2027

6. JA zu den neuen Bestimmungen Wahlbüro und Mehrheitswahlen, Änderung Gemeindeordnung

7. JA zum Ersatzneubau Wohnsiedlung Luchswiese und Betreuungsgebäude Schulanlage Luchswiesen, Ausgaben von 77,4 Millionen Franken

Nationale Abstimmungen

Für die eidgenössischen Abstimmungen ruft die Partei der Arbeit der Schweiz auf, wie folgt zu stimmen:

1. JA zur «Initiative für eine Zukunft»
Mit der «Initiative für eine Zukunft» sollen Erbschaften und Schenkungen ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken zu 50 Prozent besteuert werden. Der Zweck ist, die Superreichen der Schweiz für ihre Klimaverschmutzung mit der gezielten Besteuerung von Mega-Erbschaften zur Verantwortung zu ziehen. Die «Initiative für eine Zukunft» bringt so jährlich etwa. 6 Milliarden Franken ein, die für die Bekämpfung der Klimakrise und für den ökosozialen Umbau der gesamten Wirtschaft verwendet würde, ohne damit das Portemonnaie der breiten Bevölkerung zu belasten. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) unterstützt deshalb die Initiative.
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2. NEIN zur Service-citoyen-Initiative
Die Service-citoyen-Initiative verlangt von allen Schweizer:innen einen Pflichtdienst, entweder in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) lehnt die Initiative ab, da sie sozial ungerecht ist und Probleme in der Pflege und im Sozialwesen schaffen wird. Die Service-citoyen-Initiative wird als Beitrag zu Solidarität verkauft, ist in Wahrheit jedoch ein Angriff auf die arbeitende Bevölkerung. Unter dem Deckmantel eines «Dienstes für die Gemeinschaft» soll staatlich organisierte Zwangsarbeit eingeführt werden. Profitieren würden davon vor allem die Unternehmen, welche die Dienstleistenden als billige oder unbezahlte Arbeitskräfte ausbeuten können. Besonders problematisch: Mit der Initiative wird der Militärdienst für Frauen eingeführt. Frauen leisten heute jedoch bereits den grössten Teil der unbezahlten Sorge-Arbeit, vor allem in der Familie. Statt diese Arbeit aufzuwerten, zwingt der Pflichtdienst die Frauen zu zusätzlicher Gratisarbeit.
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