In den vergangenen Jahrzehnten ist deutlich zutage getreten, dass die berufliche Vorsorge (BVG) mit den Pensionskassen für breite Bevölkerungsschichten keine Sicherheit bietet. Ein Beweis dafür ist, dass BVG-Renten kontinuierlich sinken. Die insgesamt 900 Milliarden Franken, die als Kapital in den verschiedenen Pensionskassen angehäuft wurden, sind fragil und zudem kostspielig in der Verwaltung. Ganz anders hingegen das Umlageverfahren der AHV, bei dem die heutigen Beiträge die laufenden Renten finanzieren. Dieses System hat allen demografischen Veränderungen und ökonomischen Krisen getrotzt und sich bewährt.
Ein halbes Jahrhundert nach der Initiative für eine Volkspension, ist es an der Zeit, den Kampf für ein zukunftsfähiges System der Altersvorsorge zu verstärken! Wir schlagen vor, die berufliche Vorsorge (2. Säule, obligatorischer Teil) künftig in die AHV (1. Säule) zu integrieren und, um dem Verfassungsauftrag der Existenzsicherung gerecht zu werden, künftig eine Minimalrente von 4000 Franken festzusetzen.
Wir fordern konkret:
• Die Integration des obligatorischen Teils der zweiten Säule (Pensionskassen) in die erste Säule (AHV) und somit die Einführung der Volkspension