Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind für die Arbeitnehmer*innen die wichtigsten Instrumente, um ihre Rechte zu verankern. Fakt ist, dass Arbeitnehmer*innen mit einem GAV bessere Arbeitsbedingungen haben als diejenigen ohne GAV. Doch in wichtigen Branchen oder Unternehmen mit einer traditionell starken Gewerkschaftsvertretung werden die GAV in Frage gestellt. Die Verhandlungen enden oft mit grossen Zugeständnissen oder Kompromisslösungen, die nicht im Sinne der Arbeiter*innen sind. Eine Politik im Sinne der Arbeiter*innen zu unterstützen und fördern, erfordert daher zwangsläufig die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, unter anderem um die Inhalte der GAV zu verteidigen und auszuweiten.
Die GAV sind jedoch nicht die Lösung aller Probleme. Diese Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber*innenverbänden und Gewerkschaften unterstehen strikt dem Regelwerk des Arbeitsfriedens, das durch das Streikverbot faktisch das Handeln der Gewerkschaften erschwert oder gar rechtswidrig macht. Der in der Verfassung verankerte «Arbeitsfrieden» bleibt bestehen, obwohl die Arbeitgeber*innen weiterhin gegen ihn verstossen. Sie tun dies, indem sie die von ihnen selbst unterzeichneten Verträge nicht einhalten. Die Schweizer Kommunist*innen haben immer gegen das System des Arbeitsfriedens gekämpft. Es hat unter anderem die Schaffung eines echten Arbeitsschutzgesetzes verhindert, das in vielen Ländern Europas existiert.
Um dieser Erpressung dauerhaft zu entkommen, müssen die Arbeitnehmer*innen und ihre Organisationen in den Mittelpunkt eines neuen Arbeitsgesetzes gestellt werden, das unter anderem eine gewerkschaftliche Vertretung der Arbeitnehmer*innen in jedem Unternehmen vorsieht, die von allen Beschäftigten direkt gewählt wird. Zentral ist: Das Streikrecht muss verfassungsmässig verankert werden. Zudem darf die Demokratie nicht an der Wahlurne für das Parlament stehen bleiben. Die Ausweitung der demokratischen Rechte der Arbeitnehmer*innen ist der einzige Weg, um für sie dauerhaft eine bessere Zukunft zu sichern.