Volksinitiative «Massentierhaltung in der Schweiz» | STIMMFREIGABE |
Diese Volksinitiative kümmert sich um das Tierwohl und will Massentierhaltung verbieten. So heisst es im Initiativtext: Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Er legt Kriterien fest für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall. Bei der Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus dem Ausland gelten dieselben Vorschriften. Bei der Ausführung dieser Bestimmungen können Übergangsfristen bis zu 25 Jahren vorgesehen werden. Die Ausführungsgesetzgebung muss bezüglich Würde des Tiers den Anforderungen der «Bio-Suisse-Richtlinie 2018» entsprechen. Die Volksinitiative tönt sympathisch, denn es gibt fabrikähnliche landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 27’000 Hühnern, 1’500 Schweinen oder 300 Rinder in einem Stall. Gemäss Bundesrat wären nur etwa 5% der landwirtschaftlichen Betriebe betroffen. Trotzdem wehrt sich der Bauernverband vehement gegen die Initiative. Er behauptet, den Schweizer Nutztiere gehe es gut. Als einziges Land kenne die Schweiz schon heute eine Begrenzung der Tierbestände pro Betrieb. Das von der Initiative geforderte Angebot in Bio-Suisse 2018 Qualität bestehe bereits, ja da sei ein Überangebot zu beklagen, dieses Fleisch bleibe im Laden liegen, der Konsum von Bio-Fleisch sei sogar rückläufig. Der Fleischpreis würde steigen, da die Bio-Produktion mit höheren Kosten verbunden sei. Allerdings wäre es zu begrüssen, wenn der höhere Preis zu einer Verminderung des Konsums führen würde, da die Tierproduktion für 85% aller Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft verantwortlich ist. Unverantwortlich ist auch der Futtermittelimport von 1,4 Millionen Tonnen pro Jahr, der es erlaubt, dass viel mehr Tiere gehalten werden, als in der Schweiz standortangepasst wäre. Aber auch die Kleinbauernvereinigung Uniterre hat Vorbehalte zum Initiativtext. Zwar begrüsst sie die Stossrichtung der Initiative, die darauf abzielt, die grossen industriellen Tierhaltungsbetriebe abzuschaffen, zugunsten von bäuerlichen Betrieben in «humaner» Grösse. Auch befürwortet sie den Willen den Initiator*innen, den Fleischkonsum einzuschränken und freut sich insbesondere über die Feststellung, dass die gleichen Standards auf für importierte tierische Produkte gelten sollen. Uniterre war aber mehrheitlich der Auffassung, dass der Text zu vage sei, um die Auswirkungen auf die Bauernfamilien vollständig abschätzen zu können. Die Richtlinien von Bio Suisse werden als Mindeststandard genannt, ohne eine absolute Regel zu sein. Darüber hinaus besteht eine markante Unklarheit darüber, wie der Begriff «intensiv» oder «Tierwohl» selbst definiert werden. Uniterre ist sich aber bewusst, dass das heutige Agrar- und Lebensmittelsystem nicht in der Lage ist, den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, weder aus klimatischer, noch aus ökologischer, sozialer oder gesundheitlicher Sicht. Aus diesen Gründen hat sich Uniterre für die Stimmfreigabe entschieden. Wir schliessen uns dieser Parole an: STIMMFREIGABE
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer & Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenversicherung | 2x NEIN |
Diese beiden Vorlagen müssen zusammen betrachtet werden. Da das Paket der Reform AHV 21 auch eine Mehrwertsteuererhöhung vorsieht, muss über eine Verfassungsänderung und über eine Änderung eines Bundesgesetzes abgestimmt werden. Dieses Abstimmungspaket ist von ausserordentlicher Bedeutung, es ist sicherlich die wichtigste Abstimmungsvorlage der letzten Jahre. Kommt diese Reform durch, wenn also das JA gewinnt, dann bricht ein Damm. Es wäre das erste Mal seit der Einführung der AHV, dass unter dem Strich, bei einem Reformpaket, eine Verschlechterung herauskäme, dass also Sozialabbau betrieben würde. Man weiss es ja, hinter der Reform AHV 21 lauern weitere Verschlechterungen. Da ist einmal die Volksinitiative der Jungfreisinnigen, die das Rentenalter von Frau und Mann erhöhen und dieses Alter später flexibilisieren will, da lauert aber eine noch weitergehende Volksinitiative, die auch einen Abbau der AHV-Renten ermöglichen soll. Auf der anderen Seite wartet unsere Volksinitiative AHV x 13, der kaum Erfolgschancen eingeräumt werden können, sollte die heutige Abstimmung um AHV 21 verloren gehen. Es steht also einiges auf dem Spiel! Konkret will die Vorlage das Frauenrentenalter auf 65 erhöhen, obschon die Frauen heute schon einen Drittel Renten weniger als die Männer bekommen! Diese Erhöhung wird für die ersten betroffenen Jahrgänge etwas abgefedert. Und schliesslich soll die Mehrwertsteuer um 0,4% von 7.7% auf 8,1% erhöht werden. Dies betrifft natürlich auch die Rentner*innengeneration, die durch die unsoziale Mehrwertsteuer zur Kasse gebeten wird. Und dies zu einer Zeit steigender Krankenkassenprämien und einer nicht ausgeglichenen Inflation. Wir lehnen dieses Paket dezidiert ab und sagen 2x NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer | NEIN |
Gemäss Bestellung der Banken- und Konzernlobby hat die rechte Mehrheit im Parlament die ersatzlose Streichung der Verrechnungssteuer auf Zinsen auf inländischen Obligationen beschlossen. Das ist ein Freipass zur Steuerkriminalität für Vermögende aus dem In- und Ausland. Denn die Verrechnungssteuer soll diese Steuerhinterziehung verhindern. Am Schluss muss die Bevölkerung mit höheren Abgaben und Gebühren das gewaltige Loch in der Kasse stopfen. Diese beläuft sich auf einmalig eine Milliarde Franken Das Finanzdepartement rechnet im aktuellen Tiefzinsumfeld mit jährlichen Steuerausfällen von knapp 200 Millionen Franken. Es dürfte aber ein Vielfaches davon sein, sobald das Zinsniveau wieder ansteigt. Zudem lassen die Berechnung eine steigende Steuerkriminalität ausser Acht. Der Gipfel der Schamlosigkeit besteht jedoch darin, dass nur die Zinsen auf Obligationen (von den Reichen bevorzugte Sparart) von der Verrechnungssteuer befreit werden sollen, nicht aber Bankkonten, wie Kontokorrent- und Sparkonten, Konti der 3. Säule usw., die Spararten des kleinen Menschen! Selbstverständlich sagen wir da wuchtig NEIN
Kantonale Abstimmungen Zürich
Verfassung des Kantons Zürich: (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative») | JA |
Die Verfassung des Kanton Zürichs wird wie folgt ergänzt: Ressourcen Art. 106a
Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen und Anreize für einen ressourcenschonenden Konsum. Dies ist der Hauptpunkt der Volksinitiative. Es ist dies auch gleichzeitig ihr hauptsächlichster Schwachpunkt. Der grüne Regierungsrat und Bauvorsteher hat dies denn auch erkannt und dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag vorgelegt, der viel umfassender formuliert ist: Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen. Diese Formulierung verzichtet auf das einschränkende Wort «Konsum» und umfasst sämtliche Bereiche, insbesondere auch die in diesem Fall zentrale Bauindustrie. Dies hat den ganzen Kantonsrat, inklusive die SVP, überzeugt. Er hat diesem Gegenvorschlag einstimmig zugestimmt. Die Jungen Grünen haben darauf ihre Volksinitiative zurückgezogen. Auch wir unterstützen diese Vorlage und sagen: JA
Volksinitiative: «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» | JA |
Es handelt sich eigentlich um eine sehr moderate Initiative. Sie will einen kleinen Teil der Ungerechtigkeiten, die damals beim berüchtigten Steuerbeschiss, dem Steuer/AHV-Deal und bei dessen Umsetzung auf kantonalem Gebiet verbrochen wurden, zurückbuchstabieren. Grossaktionäre von Gesellschaften, bei denen sie mit über 10% beteiligt sind, müssten demnach 70% ihrer Dividenden-Einkommen mit ihrer privaten Steuererklärung versteuern. Damals wurde dieser Satz auf 50% gesenkt, was nur von einer Minderheit der Kantone so geregelt wurde. Auch der Bund hat sich für 70% ausgesprochen. Von der Senkung auf 50% haben dazumal gerade einmal 9140 Individuen, das heisst 1 % der Steuerpflichtigen, profitiert. Also ein Steuererlass für die Superreichen! Die von ihnen durchschnittlich deklarierte Dividenden-Einkommen lagen bei 200’000 Franken. Selbstverständlich unterstützen wir diese Volksinitiative, obschon wir lieber einen Satz von 80% (wie im Kanton Basel-Stadt) gesehen hätten. Wir sagen also klar JA
Gemeindeabstimmung Stadt Zürich
Volksinitiative: «Eine Europaallee genügt – jetzt SBB- Areal Neugasse kaufen» | JA |
Seit 2000 sind auf zehn SBB-Arealen in der Stadt Zürich 1504 Neubauwohnungen entstanden. Die Mieten bewegen sich im obersten Marktsegment, nicht nur an der Europaallee: «Gleistribüne» Zollstrasse: 3.5-Zimmer-Wohnungen bis 4’500 Franken und 4.5-Zi-Wohnungen bis 5’300 Franken. Nur 313 Wohnungen werden in Kostenmiete vermietet: Zollhaus (Genossenschaft Kalkbreite) und Letzibach D (Stadt) Das entspricht nur einem Fünftel. Gemäss Volksentscheid müssen es aber 33% sein. Deshalb ist die Forderung zu unterstützen, das Areal sei durch die Stadt zu kaufen und gänzlich mit Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete zu überbauen. Man vergesse nicht: Das Land gehörte früher zum grossen Teil der Stadt. 1925 musste sie 18’000m2 für 26 Franken pro m2 für den Bau des Bahndepots zwangsweise abtreten. Es ist also nur fair, dass die SBB das Land zu einem annehmbaren Preis an die Stadt zurück verkauft. Heute stellt sich die SBB nämlich quer und hat ein Projekt präsentiert, das nur wenige Kostenmiete-Wohnungen vorsah. Der Stadtrat hat dies geschluckt, der Gemeinderat nicht. Und siehe da, die SBB hat nachgebessert. Der Gemeinderat hat diesen neuen Entwurf für einen Gestaltungsplan angenommen. Dieser Entscheid bleibt auch dann in Kraft, wenn die Initiative verworfen werden sollte. Trotzdem ist es richtig, dass die Initiative zur Abstimmung kommt, der SBB muss endlich gezeigt werden, dass sie sich nicht schlimmer als manch privater Bauherr benehmen dar. Wir sagen zu dieser Volksinitiative klar: Ja
Abstimmung über die definitive Einführung der Tagesschule in den Schulen der Stadt Zürich | NEIN/JA |
Dass wir überhaupt über zwei Modelle abstimmen müssen, liegt daran, dass der Stadtrat von seinem (selten ausgeübten) Recht Gebrauch macht und seine ursprünglich Vorlage jener des Gemeinderates gegenüber stellt. Wichtigstes Argument des Stadtrates sind die Kosten. Sein Modell (Modell light) rechnet mit Kosten von 70 Millionen Franken, gemäss Schätzungen des Stadtrates dürfte das Modell Gemeinderat (Modell fett) 114 Millionen Franken kosten. Streitpunkt sind hauptsächlich folgende Fragen: Braucht es morgens eine Viertelstunde «Auffangzeit»? Sollen Eltern sechs oder neun Franken für das Mittagessen in der Schule bezahlen und wie gut muss das Personal ausgebildet sein, das die Kinder beim Essen und in der Zeit danach betreut?
2a. Tagesschule: Modell Stadtrat
Die Kinder bleiben nur dann über Mittag in der Schule, wenn sie nachmittags wieder Unterricht haben. Die Betreuung über Mittag ist fakultativ, die Eltern können ihre Kinder abmelden. Frühmorgens, nach Schulschluss und an schulfreien Nachmittagen steht den Eltern weiterhin der Hort zur Verfügung. Dieser ist allerdings kostenpflichtig, im Gegensatz zur Betreuung in der Tagesschule. Die Beteiligung der Eltern an den Kosten des Mittagessens sollen neun Franken betragen. Auf eine «Auffangzeit» am Morgen wird verzichtet. Über Mittag, während des Essens und nachher bis zum Schulbeginn soll unqualifiziertes (billiges!) Hilfspersonal eingesetzt werden.
2b. Tagesschule: Modell Gemeinderat
Der Unterricht und die Betreuung sollen durch pädagogische, organisatorische, personelle und räumliche Massnahmen verbunden werden. Das bedeutet eine verlängerte Betreuungszeit am Morgen und nach Schulschluss. Die Mittagspause soll verlängert werden, um den Kindern eine bessere Erholungsphase zu gewähren. Die Essenskosten werden im Normalfall auf sechs Franken begrenzt. Über Mittag kommt mehrheitlich qualifiziertes Personal zum Einsatz.
Selbstverständlich bevorzugen wir das Modell des Gemeinderates, wie dies auch die Gesamtschulpflege der Stadt Zürich tut. Wir sagen also zum Modell des Stadtrates NEIN und zum Modell des Gemeinderates JA Im Falle eines doppelten Ja kreuzen wir bei der Stichfrage das Modell des Gemeinderates an.
Volksinitiative: «Wissenschaftlicher Pilotversuch Grundeinkommen» | JA |
Am 5. Juni 2016 wurde eine Eidgenössische Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» an der Urne mit 77% verworfen. Jetzt will eine städtische Volksinitiative dieses Thema wieder aufs Tapet bringen. Was will die Initiative? Es soll ein Pilotversuch gestartet werden mit einer unbestimmten Anzahl Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren. Diesen Personen soll ein noch festzusetzendes, monatliches Grundeinkommen ausbezahlt werden, unabhängig von Vermögen, Einkommen und Erwerbsstatus. Dieser Frankenbetrag darf nicht unter dem sozialen Existenzminimum liegen. Nach oben wird eine progressive Sondersteuer erhoben, so dass der Auszahlungsbetrag sich nach oben vermindert bis zu einem Betrag 0. Der Versuch soll aus Eigenmitteln der Stadt bezahlt werden. Der Pilotversuch wird zur wissenschaftlichen Begleitung bei Schweizer Hochschulen ausgeschrieben und soll mindestens drei Jahre dauern. Wir sagen deshalb zu dieser Initiative klar JA
Sekundarschulanlage Im Isengrind, Quartier Unteraffoltern, Objektkredit von 80,6 Millionen Franken | JA |
Beinahe bei jeder städtischen Volksabstimmung wird über die Sanierung und vor allem auch über den Neubau von Schulhausanlagen abgestimmt. Es ist dies eine Folge langjähriger Verschlampungen von durchaus nötigen Schulbauten. Man sprach damals von mangelndem Geld. Dafür hat man den Stimmbürger*innen vor wenigen Jahren eine Vorlage zum Kauf 50 Schulconainern vorgelegt, mit denen Provisorien verewigt werden können. Man stelle sich die Atmosphäre in solchen Metallcontainern vor, die Temperaturen sind im Sommer nicht auszuhalten. Wenn jetzt endlich geplant und gebaut wird, dann ist dies höchste Zeit. Der Schulanlage Isengrind stimmen wir deshalb vorbehaltlos zu und sagen JA