Kantonale Abstimmungen
Gerechtigkeitsinitiative der SVP
Die Kantonale Volksinitiative der SVP fordert, den Abzug für die Krankenkassenprämien für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige von 5‘200 auf 7‘200 Franken zu erhöhen, für die übrigen Steuerpflichtigen von 3‘500 auf 3‘600 und einen Kinderabzug von 1‘500 statt 1‘300 pro Kind zu gewähren. Zusätzlich soll die kalte Progression automatisch ausgeglichen werden. Die Volksinitiative tönt aufs Erste sympathisch. Wer möchte nicht gerne seine Steuerabzüge erhöhen. Nur, das Ganze hat einen Haken: Bei Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von etwa 5000 Franken pro Monat ergibt sich eine Einsparung von 262 Franken, bei einem Einkommen von 30’000 pro Monat sind es 996 Franken! Bei 30’000 beginnt die oberste Progressionsstufe, das heisst, darüber gibt es keine höhere Progressionsstufe mehr. Die Volksinitiative bringt also den Topverdienenden 3,8-mal mehr als den Normalsterblichen, eine ungeheure Ungerechtigkeit! Es muss aber auch noch ein anderer Aspekt berücksichtigt werden. Höhere Abzüge für die Steuerpflichtigen bedeutet für den Staat weniger Einnahmen. Die SVP-Volksinitiative würde dem Staat rund 150 Millionen Franken weniger Einnahmen bringen. Die müssen dann eben wieder irgendwo eingespart werden. Es gilt die Wette: Dies würde bei den Sozial- oder Bildungsausgaben geschehen. Das ist nun SVP-Politik in Reinkultur, man tue alles für einen «schlanken Staat». De SVP-Politik will einen «Nachtwächter-Staat». Als wichtige staatliche Aufgabe gelten für die SVP eigentlich nur die Polizei, das Militär und vielleicht auch noch etwas Subventionen für die Bauern! Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese SVP-Politik zu unterstützen. Deshalb lehnen wir die Initiative aus voller Überzeugung ab und sagen NEIN.
Der Kantonsrat wollte der SVP-Initiative den Wind aus den Segeln nehmen und hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser ist einiges moderater und würde nur etwa 45 Millionen Franken pro Jahr kosten, also etwa dreimal weniger als die Initiative. Mit der gleichen Begründung sagen wir aber auch zum Gegenvorschlag des Kantonsrates klar NEIN.
Sollten beide Vorlagen angenommen werden so ist noch eine Stichfrage zu beantworten. Wir machen unser Kreuz dann bei der Vorlage des Kantonsrats, sie ist das kleinere Übel!
Städtische Abstimmungen
Ausbau thermische Netze
Ausgangslage
Die Stimmberechtigten haben sich in der Abstimmung vom 15. Mai 2022 dafür ausgesprochen, dass die Stadt bis 2040 klimaneutral werden soll, indem die direkten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet auf netto null reduziert werden. Dazu sind verschiedene Massnahmen notwendig. Eine davon ist der Wechsel von fossiler zu erneuerbarer Heizenergie. Fossile Heizungen sind heute für 50 Prozent der direkten CO2-Emissionen verantwortlich.
Die Vorlage
Beim Bau von thermischen Netzen werden neue Wärme- und Kälteverbunde errichtet. Es handelt sich um eine der zentralen Massnahmen, um den Wandel hin zu klimafreundlicher Heiz- und Kälteenergie zu schaffen. Für den grossflächigen Ausbau von thermischen Netzen durch das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) ist ein Rahmenkredit von 573 Millionen Franken nötig. Das Generationenprojekt umfasst sechs Teilprojekte, mit denen die Gebiete Albisrieden, Altstetten, Aussersihl, City, Enge und Höngg nachhaltig mit klimafreundlicher Heiz- beziehungsweise Kühlenergie versorgt werden. Da das ewz mit seinen Produkten und Dienstleistungen seine Mittel selber erwirtschaftet, müssen für den Bau der thermischen Netze keine Steuergelder eingesetzt werden. Der Rahmenkredit ermöglicht dem ewz die Vorfinanzierung der dazu notwendigen Ausgaben. Der Stadtrat gibt dann die für die einzelnen Projekte jeweils erforderlichen Ausgaben frei. Dieser Rahmenkredit überzeugt, wir sagen deshalb klar JA.