Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre Überwachung der Bürger*innen ausgebaut und die Repressionsinstrumente verstärkt. Die Wucht der Gewalt in Form der Stadtpolizei bekamen gestern auch die Demonstrant*innen am Hardplatz in Zürich zu spüren.
«Wir tragen eure Krise nicht» war das Motto. Solidarität wollte man einfordern, in einer Krise, welche auf den Arbeiter*innen, Armen und Kleinbetrieben abgewälzt wird. Doch die Solidarität schaffte es nicht auf den Hardplatz. Wie so oft, blieb sich die Polizei treu: Auf dem rechten Auge ist sie blind, während es linke Aktivist*innen es mit Gummischrot und Wasserwerfer zu tun bekommen. Verletzungen, Verhaftungen und Wegweisungen waren die Folge.
Die Repression wird unter dem Vorwand der «Terrorismusbekämpfung» ausgebaut. Bei der Abstimmung am kommenden 13. Juni geht es darum, ein neues, noch verschärfteres Repressionsinstrument zu verhindern: «Das Gesetz gegen Terrorismus», bei dem es sich um das revidierte Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus handelt. Nach diesem Gesetz müsste man, um als Terrorist*in zu gelten, weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden. Dabei wird der Verdacht auf der Grundlage einer sehr weit gefassten Definition der terroristischen Tätigkeit konstruiert. Die Definition verlangt keinerlei Bezug zu einer Straftat oder einer sonstigen «Gefährdung» mehr. Für einen Verdacht reicht das Bestehen von «Anhaltspunkten», dass die betroffene Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird», unter anderem durch die «Verbreitung von Furcht und Schrecken». Potentiell könnte auch bisher legaler politischer Aktivismus darunter fallen. Dabei werden die Massnahmen im Gesetz nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet.
Das Gesetz sieht unter anderem Hausarrest vor, als einzige Massnahme, die von einem Gericht angeordnet wird. Sie erfolgt aber ohne Bezug auf die Begehung einer bestimmten Straftat und ohne jegliche Konkretisierung hinsichtlich Zeitpunkt, Ort oder Opfer. Jeder kann ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu sechs Monate unter Hausarrest gestellt werden. Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (respektive ab 15 bei Hausarrest) ausgesprochen werden – ohne gerichtliche Anordnung.
Es braucht ein entschlossener Widerstand gegen die Repression und ihre Instrumente und zwar auf der parlamentarischen wie ausserparlamentarischen Ebene.
Partei der Arbeit Zürich
28. März 2021