Darin wird unter anderem festgehalten:

  • «Alle Staaten sind verpflichtet, die aus der rechtswidrigen Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet resultierende Situation nicht als rechtmässig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung dieser Situation zu leisten.»
  • «Internationale Organisationen, einschliesslich der Vereinten Nationen, sind verpflichtet, die aus der rechtswidrigen Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet resultierende Situation nicht als rechtmässig anzuerkennen.»

Das Gutachten hält demnach fest, dass alle Staaten zu Folgendem verpflichtet sind:

  • die durch Israels rechtswidrige Präsenz geschaffene Situation nicht anzuerkennen,
  • keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung dieser Situation zu leisten.

Das Gutachten spricht also ausdrücklich von Pflichten Dritter (Staaten, Organisationen, Institutionen).

Wenn die PKZH über PIMCO in israelische Kriegsanleihen investiert, fliesst Kapital indirekt an den israelischen Staat zur Finanzierung seiner Besatzung, Apartheid und Kriegsverbrechen. Somit verstösst die PKZH im Lichte des IGH-Gutachtens in zweifacher Hinsicht gegen die völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz:

  1. Anerkennung der Situation: Durch die Investition wird Israels Handeln faktisch als legitim und «investierbar» behandelt. Das läuft der Pflicht zuwider, die rechtswidrige Situation nicht als rechtmässig anzuerkennen.
  2. Leisten von Hilfe oder Unterstützung: Durch die Finanzierung von Staatsanleihen trägt die PKZH direkt zur Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besatzung bei.