Die bisherige Situation ist geregelt durch ein Gesetz aus dem Jahre 2001. Dieses lautet im Wesentlichen: Erweiterte Zustimmungslösung: Voraussetzung für eine rechtsgültige Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei verstorbenen Personen ist das Vorliegen der Zustimmung der spendenden Person. Wenn diese keinen Willen geäussert hat, bedarf es der Zustimmung der nächsten Angehörigen. Das neue Gesetz bringt einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Bisher gilt das Umgekehrte: Eine Spende ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt (sogenannte Zustimmungslösung) Diese Widerspruchslösung drängt sich auf, da mit der heutigen Lösung viel zu wenig Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Menschen, denen es wichtig ist, dass man ihnen nach ihrem Tode keine Organe entnimmt, sollen dies ausdrücklich bekunden, ansonsten darf doch wirklich angenommen werden, dass ihnen dies egal ist. Wenn jemand tot ist, dann ist er tot! Die Bedenken aus religiösen Kreisen erinnern an die Diskussion darüber, ob Menschen kremiert werden dürfen, oder ob der Körper bei einer allfälligen Auferstehung noch von Nöten wäre. Ein toter Körper braucht seine Organe nicht mehr. Leidende Patienten, die auf ein neues Organ warten, hingegen schon! Organspenden sind oft Lebensretter! Wir sagen zu dieser Vorlage mit ganzer Überzeugung JA.

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