Günstiger Wohnraum ist fast nicht zu haben. Die Folge der Wohnungsnot ist, dass Menschen mit wenig Geld verdrängt werden oder gar auf der Strasse landen. Wir, die Partei der Arbeit, PdA, überlassen die Stadt nicht kampflos den Reichen und ihrer Profitgier! Wir fordern von der Stadt einen Wohnungsbau unter strenger demokratischer Kontrolle, statt dies dem kapitalistischen Markt zu überlassen. Die Stadt und die städtischen Quartiere müssen stärker in die Entwicklung im Wohnungsbau einbezogen werden, indem die betroffene Bevölkerung im Sinne einer partizipativen Demokratie bei der Planung der Quartiere, und somit auch bei den Fragen was, wie und wo gebaut wird, direkt mitbestimmen kann. Für Neubauten soll die Kostenmiete gelten, inklusive der vom Bundesgericht als tragebare Verzinsung des Eigenkapitals von gegenwärtig 3.5%. Diese Verzinsung ist in der Folge zu senken. Auf die Erhöhungsmöglichkeit auf Grund der Qartierüblichkeit wird verzichtet. Durchgesetzt kann diese Forderung nur durch die Einführung einer staatlichen Mietzinkontrolle. Das heisst: Jede Wohnung hat einen amtlich erfassten Preis. Erhöhungen ohne Bewilligung sind verboten. Alle Wohnungen werden von staatlichen Experten auf einen neuen, spekulationsfreien Mietzins eingestuft. Verbunden wird diese Neuerung mit einem umfassenden Kündigungsschutz, der nur genau definierte Gründe für eine Kündigung erlaubt. Es gilt ein Abbruchverbot für Wohnhäuser, es sei denn, es liege ein sozialverträgliches Neubauprojekt vor.
Eine Preiskontrolle der Mieten tönt märchenhaft, dabei gab es eine solche während Jahrzehnten in diesem Land. Vor dem ersten Weltkrieg herrschte grundsätzlich die Auffassung vor, der Hausbesitz sei kein Gewerbe. Hauseigentümer:innen sollten mit ihren Liegenschaften weder einen Gewinn erzielen noch einen Verlust erleiden. Nach dem ersten Weltkrieg und dem Generalstreik, die Zustände nach dem Krieg waren grauenhaft, wurde ein Mietnotrecht eingeführt mit sehr weit gehenden Regulierungen und Mietpreiskontrollen. Von 1936 an bis 1971 waren rigorose staatliche Regulierungen des Mietmarktes die Regel. Während und nach dem zweiten Weltkrieg waren übrigens auch Lebensmittel und Güter des täglichen Gebrauches einer Preiskontrolle unterworfen. Die Mietpreise waren nicht etwa eingefroren, sondern folgten dem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise. Mit dem Erstarken der Lobby des Hauseigentums wurden ab den 60er-Jahren die Regulierungen ständig aufgeweicht und schliesslich per 1971 ganz abgeschafft. Es verblieb nach der Mietrechtsrevision 1990 der heutige Zustand. Das heisst, der Widerspruch zwischen Kostenmiete und Marktelementen blieb bestehen, vor allem auch der Gummiparagraph der «Qartierüblichkeit», mit dem fast jede Erhöhung begründet werden kann. Seit der quasi Freigabe der Mietzinse haben sich diese überhaupt nicht mehr parallel zum Landesindex entwickelt. Stieg der Landesindex von 1985 bis 2019 um 49%, so betrug der Zuwachs beim Mietindex satte 106%! Da bleibt wahrlich nur die Wiedereinführung einer staatlichen Preiskontrolle!