Mieten runter, jetzt!

Günstiger Wohnraum ist fast nicht zu haben, vor allem in den Städten herrscht Wohnungsnot. Die Folge der Wohnungsnot ist, dass Menschen mit wenig Geld verdrängt werden oder gar auf der Strasse landen. Wir überlassen weder die Städte noch das Land kampflos den Reichen und ihrer Profitgier! Wir fordern von den Gemeinden einen Wohnungsbau unter strenger demokratischer Kontrolle, statt dies dem kapitalistischen Markt zu überlassen. Die Gemeinden müssen günstige Wohnungen in grosser Anzahl bereitstellen, besonders für Personen mit geringem Einkommen. Die Gemeinden und die städtischen Quartiere müssen stärker in die Entwicklung im Wohnungsbau einbezogen werden, indem die betroffene Bevölkerung im Sinne einer partizipativen Demokratie bei der Planung der Quartiere – und somit auch bei den Fragen, was, wie und wo gebaut wird – direkt mitbestimmen kann.

Es braucht eine staatliche Preiskontrolle der Mietzinse

Mieten runter, jetzt! Die PdA fordert somit eine Mietzinssenkung. Wie realistisch ist diese Forderung? Um die Frage zu beantworten, muss zuerst folgende beantwortet werden: Wie hoch darf ein Mietzins eigentlich sein? Dazu hält das Obligationenrecht (OR) in Artikel 269 Folgendes fest: «Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.» Etwas genauer ist es in Artikel 11 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt: «Massgeblich für die Ermittlung der orts- und quartierüblichen Mietzinse im Sinne von Artikel 269a Buchstabe a OR sind die Mietzinse für Wohn- und Geschäftsräume, die nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode mit der Mietsache vergleichbar sind.» Von Bedeutung ist aber vielmehr die aktuelle Gerichtspraxis der Auslegung des OR- und VMWG-Artikels. Ohne allzu fest ins Detail gehen zu müssen, kann Folgendes festgehalten werden: Der Mietzins darf eine Eigenkapitalrendite von 2 Prozent nicht übersteigen.
Das Problem und somit die grosse Schwierigkeit bei der OR-Regelung ist, dass die MieterInnen beweisen müssen, dass die/der VermieterIn gegen diese doch schwammigen gesetzlichen Bestimmungen verstösst, sprich durch den Mietzins eine höhere Rendite als 2 Prozent erzielt. Dies erklärt, warum ganz wenige MieterInnen den gesetzlichen Weg einschlagen, um überhöhte Mieten zu bekämpfen.
Wir fordern daher die Einführung einer staatlichen Kontrolle der Mietzinse: Jede Wohnung ist erfasst, jede Wohnung hat einen kontrollierten Preis, bei jeder Wohnung darf der Mietzins eine Eigenkapitalrendite von 2 Prozent nicht übersteigen. Die bestehenden Mieten werden überprüft und müssen bei einer Eigenkapitalrendite von über 2 Prozent entsprechend nach unten angepasst werden. Eine Massnahme, die in vielen Fällen zu einer sofortigen Mietzinsreduktion führen wird. Die Erhöhungen von Mietzinsen müssen bewilligt werden, insbesondere jene nach Renovationen und Sanierungen. Ebenso fordern wir ein grundsätzliches Abreissverbot von Wohnbauten. Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn ein sozialverträgliches Wohnbauprojekt vorliegt.
Längerfristiges Ziel der PdA ist die Vergesellschaftung und somit demokratische Kontrolle des Grund und Bodens. Nur so kann bezahlbarer und würdiger Wohnraum für alle sichergestellt werden und der Spekulation mit Grund und Boden ein definitives Ende gesetzt werden.

MieterInnenrechte stärken, VermieterInnen strenger kontrollieren

Wie bekannt ist, herrscht ein Ungleichgewicht der Kräfte zwischen MieterInnen und VermieterInnen. Die MieterInnen müssen sich bei der Situation auf dem Wohnungsmarkt vieles gefallen lassen. Drehen wir den Spiess um! Die Einführung der staatlichen Kontrolle der Mieten stärkt die Rechte der MieterInnen. Weiter muss der MieterInnenschutz umfassend ausgebaut werden. Es braucht ein allgemeines Kündigungsverbot. Kündigungen, um danach teurer zu vermieten, müssen gestoppt werden. Luxuserneuerungen dürfen nicht mehr zugelassen werden. Zweitwohnungen müssen umgehend verboten werden, sie führen nur zu noch mehr Wohnungsknappheit. Zudem sollte bei wiederholter Missachtung der Meldepflicht oder Mietwucher das Wohneigentum entschädigungslos in die öffentliche Hand übertragen werden. Dies macht die Wohnungssuche für die Bevölkerung transparenter, bekämpft Vetternwirtschaft und soll verhindern, dass die VermieterInnen die Mieten hoch halten.
Die Macht der HauseigentümerInnen muss gebrochen werden. Dafür reicht die parlamentarische Arbeit nicht. Die PdA unterstützt und ist grundsätzlich offen für verschiedene Formen des Widerstands der MieterInnen gegen die VermieterInnen: Demonstrationen und Besetzungen sind legitime Mittel im Kampf gegen hohe Mietzinse und Wohnungsknappheit. Besetzungen sind kein Landfriedensbruch, sie rühren aus der Wohnungsnot her. Sie dürfen deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Es gibt viel zu wenige bezahlbare Wohnungen und mit dem Wohnraum wird auf dem Markt spekuliert. Die BesitzerInnen bereichern sich daran und treiben die Mieten in die Höhe. Die Mieten müssen sinken, das Zocken der ImmobilienbesitzerInnen muss gestoppt werden und es braucht massiv mehr günstige Wohnungen. Wohnen ist ein Grundrecht. Gute und bezahlbare Wohnungen müssen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Es ist Zeit für einen radikalen Wechsel.

Wir fordern:

  • Staatliche Kontrolle der Mieten: Jede Wohnung ist erfasst, jede Wohnung hat einen kontrollierten Preis!
  • Bestehende Mietpreise sind zu überprüfen
  • Einen umfassenden Kündigungsschutz
  • Ein generelles Vorverkaufsrecht für Gemeinden und Wohnbaugenossenschaften bei Verkäufen von Immobilien
  • Vergesellschaftung und somit demokratische Kontrolle des Grund und Bodens
  • Mehr Wohnungen speziell für Lehrlinge und Studierende, grössere finanzielle Unterstützung der Wohnbaustiftungen für Lehrlinge und Studierende