Alterswohnungen in der Stadt Zürich: Wachsende Nachfrage, stagnierendes Angebot

Der wohnpolitische Grundsatzartikel (Gemeindeordnung Art 2 quarter, siehe Anhang) verpflichtet die Stadt Zürich, die Zahl der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgerinnen oder Wohnbauträgern, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip kostendeckender Mieten verpflichtet sind, auf einen Drittel zu erhöhen. Er verpflichtet die Stadt zudem, in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Partnerinnen oder Partnern für ein an der Nachfrage orientiertes Angebot an Wohnmöglichkeiten und betreuten Einrichtungen für ältere Menschen zu sorgen.

  • Für das Erreichen des Drittelsziel ist in der Gemeindeordnung das Jahr 2050 festgesetzt worden.
  • Für die Sicherstellung eines an der Nachfrage orientierten Angebots an Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen gibt es zurzeit kein Ziel.

Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich

Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) ist der einzige gemeinnützige Bauträger, der seine Wohnungen ausschliesslich an Wohnungssuchende vermietet, die über 60 Jahre alt sind. Zwei Drittel der SAW-Wohnungen sind subventioniert. Für diese Wohnungen gelten bei der Vermietung die folgenden Einkommenslimiten:

  • Haushalte mit einer Person CHF 58’700
  • Haushalte mit zwei Personen CHF 69’600).

Eine grosse Zahl der Mieterinnen und Mieter der SAW bezieht Ergänzungsleistungen. Viele sind alleinstehende Frauen, deren Einkommen sich aus AHV und einer kleinen Rente zusammensetzt.

Seit 2015 haben sich pro Jahr im Schnitt 910 Wohnungsuchende auf Wartelisten der 34 SAW-Siedlungen setzen lassen. Die grosse Nachfrage nach preisgünstigen Alterswohnungen ist auf die starke Erhöhung der Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt zurückzuführen. Ältere Menschen mit bescheidenem Einkommen haben faktisch keine Möglichkeit, auf dem privaten Markt eine Wohnung zu finden.

Verstärkt wird das Problem durch die wachsende Zahl von Wohnungskündigungen wegen Renditesanierungen oder Ersatzneubauten. In den von Leerkündigungen betroffenen Liegenschaften wohnen meist langjährige Mieter*innen. Viele sind mehr als 60 Jahre alt. Die Stadt Zürich geht davon aus, dass die Zahl der Leerkündigungen in den nächsten Jahren nochmals deutlich ansteigen wird.

Die Stiftung Alterswohnungen konnte ihren Wohnungsbestand seit 2011 nicht erhöhen. Mit ihren 2000 Wohnungen ist die SAW heute nicht mehr in der Lage, der wachsenden Nachfrage nachzukommen.

Pro Jahr kann sie knapp 200 Wohnungen neu vermieten. Rund ein Viertel dieser Wohnungen muss an Notfälle vergeben werden. 2020 betrug die Mindestwartefriste für eine subventionierte 2,5-Zimmer-Wohnung in den verschiedenen SAW-Siedlungen zwischen 5 und 12 Jahren. Tendenz steigend.

In der Antwort auf eine Interpellation des Gemeinderats gab der Stadtrat am 30. Juni 2020 bekannt, dass mit Ersatz- und Neubauprojekten die Anzahl Wohnungen der SAW bis 2030 um 600 auf 2600 erhöht werden kann. Weitere Projekte seien in Prüfung.

Da absehbar ist, dass auch mit diesem Zuwachs die wachsende Nachfrage nicht gedeckt werden kann, hat der Stiftungsrat der SAW in September 2020 beschlossen, die Wartelisten abzuschaffen. Nach zahlreichen Protesten ist die für 1. Oktober 2021 geplante Aufhebung der Warteliste für 3 Jahre sistiert werden.

Initiative “mehr Alterswohnungen für Zürich”: Angebot bis 2035 verdoppeln

Ziel der Initiative “mehr Alterswohnungen für Zürich” ist die Bereitstellung eines sich an der Nachfrage orientierenden Angebots an Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen. Der Bestand der Wohnungen mit Kostenmiete für ältere Menschen soll bis ins Jahr 2035 um 2000 erhöht werden. In der Berechnung sollen neben den Wohnungen der SAW neu auch Alterswohnungen mit Kostenmiete anderer gemeinnütziger Bauträgerinnen und Bauträger berücksichtigt werden, die ausschliesslich an Wohnungssuchende über 60 Jahre vermietet werden.Seit der Inkraftsetzung des wohnpolitischen Grundsatzartikels hat die Wohndelegation des Stadtrats den Fokus nicht auf die Erhöhung des Angebots an Alterswohnungen gelegt. In den letzten Jahren ist man dazu übergegangen, bei grossen kommunalen Wohnbauprojekten auch die SAW als Bauträgerin zu berücksichtigen.

Umsetzung

Um das von der Initiative “Mehr Alterswohnungen für Zürich” gesetzte Ziel erreichen zu können, braucht es weitere Anpassungen an den Zielen und Instrumenten der städtischen Wohnpolitik.

In Zukunft ist bei jedem Wohnbauprojekt der Stadt Zürich zu prüfen, in welchem Umfang Alterswohnungen realisiert werden können. Mit öffentlichen und privaten Wohnbauträger*innen ist zu klären, wie auf Arealen, die nicht der Stadt Zürich gehören, Alterswohnungen mit Kostenmiete erstellt werden können.

Spielraum für die Erweiterung des Angebots an Alterswohnungen mit Kostenmiete bieten auch neue planerische Instrumente wie die Festlegung von Mindestanteilen an preisgünstigen Wohnungen (Art 49b PBG). Um diese Potentiale für den Bau von Alterswohnungen zu nutzen, müssen Stadtentwicklung und Amt für Städtebau den Bau von Alterswohnungen in die Planungsprozesse einbringen. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass Artikel 60 des Planungs- und Baugesetzes den Bau von Alterswohnungen als öffentliche Aufgabe bezeichnet.

Zwischen 2015 und 2019 ist gemäss Berichterstattung des Stadtrats zur Umsetzung des wohnpolitischen Grundsatzartikels die Zahl der nach Kostenmiete bewirtschafteten Wohnungen um 2400 erhöht worden. Durch

  1. die Stärkung des Problembewusstseins,
  2. die stärkere Fokussierung der wohnpolitischen Instrumente auf den Ausbau der Alterswohnungen,
  3. den Einsatz der neuen planerischen Instrumente für den Bau von Alterswohnungen,
  4. und die Zusammenarbeit mit anderen Bauträger*innen, 

kann die Zahl der Alterswohnungen bis 2035 um 2000 erhöht werden.

 

Online unterzeichnen und Unterschriftsbogen zuschickenlassen

Unterschriftenbogen als Pdf herunterladen

Weitere Infos: https://mehralterswohnungen.ch/

 

Unterstützt von: Alternative Liste, Grüne Partei ZürichAVIVOUniaMieterverbandEVPPdA