Resolution des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz

Für die Verkürzung der Arbeitszeit

  • 1. Die Arbeitszeitregelung in der Schweiz entspricht in erster Linie den Bedürfnissen der Bosse: absolute Flexibilität und keine Einschränkungen. Die PdAS will eine Kampagne für die Verkürzung der Arbeitszeit lancieren.

Einige grundlegende theoretische Konzepte

  • 2. Nach der bürgerlichen Revolution und der Überwindung des Feudalsystems Ende des 18. Jahrhunderts hat das neue System, der Kapitalismus, die Produktionsverhältnisse neu gestaltet und die Lohnarbeit durchgesetzt. Die Leibeigenschaft, bei der die EigentümerInnen des Bodens auch die EigentümerInnen der Menschen, die darauf lebten, und der Früchte ihrer Arbeit waren, wurde von der Bourgeoisie notwendigerweise abgeschafft. Das neue System war das Ergebnis der Entstehung von zwei neuen Gesellschaftsklassen, die miteinander in Konflikt standen: die Bourgeoisie und das Proletariat. Die technische und wissenschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die Entwicklung des internationalen Handels ermöglichten es der Bourgeoisie, sich als herrschende Klasse zu etablieren und die Feudalherren und das städtische Patriziat zu bezwingen. Die Stärke der Bourgeoisie liegt in ihrer Fähigkeit, eine neue soziale Klasse auszubeuten: das Proletariat. Das Proletariat zeichnet sich dadurch aus, dass es seine Arbeitskraft an die Bourgeoisie verkaufen muss und dafür einen Lohn erhält, der seine einzige Lebensgrundlage darstellt.
  • 3. Viele KritikerInnen des Marxismus versuchen seit Jahrzehnten, ihn zu verurteilen, indem sie behaupten, die ArbeiterInnenklasse existiere nicht mehr. Aber nach unserer Definition von ProletarierInnen ist diese Aussage völlig falsch. Die Lohnarbeit betrifft die absolute Mehrheit der Bevölkerung in praktisch allen Ländern der Welt. Mit der Abschaffung der letzten Feudalstaaten und der Ausbreitung der industriellen Landwirtschaft auf allen Kontinenten gab es noch nie so viele ProletarierInnen auf der Welt wie zu Beginn dieses neuen Jahrtausends.
  • 4. Es gibt drei Variablen, die die Lohnarbeit definieren: die Arbeitskraft (Körperkraft und intellektuelle Fähigkeiten) der ArbeiterInnen; die Arbeitsmenge, die grundsätzlich in der dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Zeit gemessen wird; und der Lohn, den die ArbeiterInnen dafür erhalten.
  • 5. Nach der marxistischen Mehrwerttheorie ist die Zeit die Masseinheit der Arbeit und bestimmt den Preis der produzierten Waren. Jede Ware enthält neben dem Rohstoff auch eine bestimmte Menge an Arbeitszeit, die sich im Laufe des Produktionsprozesses akkumuliert und ihren Tauschwert bestimmt, unter dem die KapitalistInnen sie auf dem Markt anbieten können. Als Ware hat die «Arbeitskraft» auch einen Tauschwert, welcher mit der Zeit korrespondiert, die benötigt wird, um all das zu produzieren, was der arbeitende Mensch braucht, um seine Arbeitsfähigkeit physisch und moralisch zu reproduzieren.
  • 6. Marx weist darauf hin, dass die «Arbeitskraft» nur durch einen Teil der bei der Arbeit verbrachten Zeit reproduziert wird. In der Tat arbeitet der Arbeiter im Dienste des Kapitalisten während eines Arbeitstages immer länger, als es für die Reproduktion seiner eigenen Arbeitskraft notwendig ist, indem er dem Chef die restlichen Arbeitsstunden gibt, die es diesem ermöglichen, einen Gewinn zu erzielen.
  • 7. Der Chef wird daher dazu neigen, die Arbeitszeit zu verlängern, sie über ihre moralischen und physischen Grenzen hinaus auszudehnen, um möglichst viel Profit zu machen. Daher müssen sich die ArbeiterInnen organisieren und aktiv für das Recht auf Ruhe und Freizeit kämpfen. Und selbst wenn diese Rechte einmal errungen sind, muss der Kampf weitergehen, um sie zu erhalten und durchzusetzen.
  • 8. Als die ArbeiterInnenbewegung begann, für die Verkürzung der Arbeitszeit zu kämpfen, sah sie sich mit unterschiedlichen Masseinheiten für die Arbeitszeit konfrontiert. In der Tat kann die Zeit als Arbeitseinheit in verschiedenen Massstäben gemessen werden: über die Lebenszeit (z. B. Beitragsjahre bis zum Renteneintritt), die Jahresarbeitszeit (z. B. die jährlichen Arbeitsstunden einschliesslich bezahlten Ferien), die Monatsarbeitszeit (z. B. die Stunden, die benötigt werden, um 100 Prozent des Lohns zu verdienen), die Wochenarbeitszeit (z. B. die Anzahl der Ruhetage, auf die man Anspruch hat) und die Tagesarbeitszeit (z. B. die maximale Länge des Arbeitstages).

Die internationale ArbeiterInnenbewegung und der 8-Stunden-Tag

  • 9. Die organisierte ArbeiterInnenbewegung begann in den Industrieländern in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Organisationen für gegenseitige Hilfe, den ersten Gewerkschaften und mit der Gründung der ersten ArbeiterInnenparteien stark an Bedeutung zu gewinnen. Im Jahr 1864 waren unter anderem Marx und Engels an der Gründung der Internationalen Arbeiterassoziation (Erste Internationale) beteiligt, einem ersten Versuch, die Kämpfe und Forderungen aller ArbeiterInnen der Welt zu vereinigen. Zu ihren Forderungen gehörte die Forderung nach einem 8-Stunden-Tag. Bereits vor mehr als 150 Jahren ist die Parole «8 Stunden Arbeit, 8 Stunden Bildung und 8 Stunden Ruhe» entstanden. Die Erfahrung der Ersten Internationale sollte nur zwölf Jahre dauern, da sie 1876 aufgrund von Differenzen zwischen den AnhängerInnen von Marx und Bakunin – neben anderen Ursachen – aufgelöst wurde.
  • 10. In vielen Ländern wurde die ArbeiterInnenbewegung jedoch stärker, mit Massenorganisationen, die für bessere Arbeitsbedingungen und insbesondere für eine Verkürzung der Arbeitszeit kämpften. Tatsächlich konnte die Arbeitszeit in vielen Betrieben bis zu 16 Stunden pro Tag an sieben Tagen in der Woche betragen. Im Jahr 1884 begannen die Gewerkschaften in den USA einen Kampf, dessen Hauptforderung der 8-Stunden-Tag war. Die Mobilisierung begann am 1. Mai 1884. Nach zwei Jahren harter Kämpfe und einem Generalstreik am 1. Mai 1886 setzte die Bewegung in vielen Betrieben den 8-Stunden-Tag durch.
  • 11. Die MarxistInnen gründeten am 14. Juli 1889 ihre eigene, neue Internationale (Zweite Internationale) und erklärten, inspiriert von den Kämpfen für den 8-Stunden-Tag in den USA, den 1. Mai zum internationalen Kampftag der ArbeiterInnen. Der 1. Mai 1890 war dann das erste Mal, dass die ArbeiterInnen auf der ganzen Welt gemeinsam für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen kämpften, wobei eine der Hauptforderungen überall der 8-Stunden-Tag war.

Der Kampf um die Arbeitszeitverkürzung in der Schweiz

  • 12. In der Schweiz gab es einige Momente starker Mobilisierung, aber der Kampf der ArbeiterInnen wurde fast immer nach Berufen, Kantonen oder Sprachregionen geführt und fand vorübergehende Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen oder kantonalen Gesetzen. Föderalismus, Korporatismus, halbdirekte Demokratie und der Arbeitsfrieden haben die Entwicklung einer Klassenbewegung gebremst, die in der Lage gewesen wäre, ihre eigenen Bedingungen in einem echten Arbeitsgesetzbuch durchzusetzen, das für alle im ganzen Land im gleichen Mass gültig war.
  • 13. Die Verfassung von 1848 sah nicht einmal eine Bundesgesetzgebung über die Arbeitsbeziehungen vor und überliess den Kantonen die volle Autonomie. So verfügten nur einige wenige industrialisierte Kantone über Gesetze zum Schutz der ArbeiterInnen, während es im grössten Teil des Landes überhaupt keine Vorschriften gab.
  • 14. Das erste Arbeitsgesetz in der Schweiz stammt aus dem Jahr 1877, nach bedeutenden Verfassungsänderungen, die auf starke politische Instabilität und grosse Kampfbewegungen in weiten Teilen des Landes zurückzuführen waren. Damals wurde eine Höchstarbeitszeit von 11 Stunden pro Tag (10 Stunden an Samstagen) eingeführt, was einer Arbeitszeit von 65 Stunden pro Woche entspricht.
  • 15. In den Sektoren, in denen die ArbeiterInnen stärker gewerkschaftlich organisiert waren, wie z. B. in Druckereien, Uhrenfabriken, Textilfabriken und in der Maschinenindustrie, wurden weitere Senkungen durch Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Gesetze erreicht. Die ArbeiterInnen im Buchdruck, historisch gesehen der kämpferischste Sektor, waren die ersten, die 1909 den 8-Stunden-Tag (48 Stunden pro Woche) durchsetzten. Zu einer neuen allgemeinen Arbeitszeitverkürzung kam es jedoch erst nach dem Ersten Weltkrieg, als der Bundesrat durch eine Verordnung die Wochenarbeitszeit auf 54 Stunden reduzierte.
  • 16. Der politische Kampf für bessere Arbeitsbedingungen erreichte 1918 seinen Höhepunkt mit dem Landesstreik, dem einzigen Generalstreik, der jemals in unserem Land organisiert wurde, wobei die Hauptforderung der Gewerkschaften der 8-Stunden-Tag (48 Stunden pro Woche) war. Der Landesstreik wurde hart niedergeschlagen und die sozialdemokratischen AnführerInnen beendeten die Mobilisierung ohne unmittelbare Erfolge. Dennoch wurden in den folgenden Monaten einige Forderungen umgesetzt und der 8-Stunden-Tag (48 Stunden pro Woche) wurde mit der Revision des Arbeitsgesetzes von 1919 eingeführt.
  • 17. 1954 lancierte der Landesring der Unabhängigen (eine politische Gruppierung, die mit dem Gründer der Migros verbunden war) eine Volksinitiative für eine 44-Stunden-Woche. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnte dies ab und unterstützte lieber Verhandlungslösungen mit GAVs, sodass die Initiative keine Chance hatte und 1958 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde. Nur ein Jahr später lancierte der SGB eine Initiative mit der gleichen Forderung, die er vor der Volksabstimmung zurückzog, nachdem er sich für die Annahme des indirekten Gegenvorschlags des Parlaments entschieden hatte: das «Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel». Das neue Arbeitsgesetz legte für Fabriken, Büros und Geschäfte eine Höchstgrenze von 46 Stunden (die vom Bundesrat etwa zehn Jahre später auf 45 Stunden gesenkt wurde) und für andere Berufe eine Höchstgrenze von 50 Stunden fest. Seither hat sich an der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit nichts Wesentliches geändert, trotz der Versuche der Linken, die mit einer Reihe von Volksinitiativen eine Verkürzung auf 40 Stunden pro Woche für alle forderten.
  • 18. Verbesserungen in den folgenden Jahren wurden nur durch sektorale Kämpfe in einigen Gesamtarbeitsverträgen erreicht, in denen die 40-Stunden-Woche eingeführt wurde (Buchdruck und Metallindustrie), während in anderen Sektoren Verträge zwischen 41 und 42 Stunden durchgesetzt wurden (Baugewerbe, Handwerk, Gastronomie).
  • 19. Seit Ende der 1990er Jahre gingen die ArbeitgeberInnen jedoch zum Gegenangriff über und forderten eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Indem sie mit der durchschnittlichen jährlichen Wochenarbeitszeit in vielen Sektoren spielten, konnten sie in vielen Branchen die Möglichkeit durchsetzen, die Wochenarbeitszeit bei Bedarf des Unternehmens auf 45 Stunden oder mehr zu erhöhen, und sie wieder zu reduzieren, wenn das Unternehmen weniger braucht.

Die aktuelle Rechtslage

  • 20. In der Schweiz gibt es kein wirkliches Arbeitsgesetzbuch. Der Arbeitsvertrag wird durch das Obligationenrecht (OR) geregelt, mit rund 40 Artikeln, die den ArbeiterInnen sehr wenige Rechte und viele Pflichten überträgt. Das OR verpflichtet den Arbeitgeber nicht einmal, die Arbeitszeit zu bezahlen, sondern erlaubt auch heute noch Akkordarbeit und Bezahlung in Naturalien.
  • 21. Die Regelung der Arbeitszeit ist im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) und in den entsprechenden Verordnungen des Bundesrats festgelegt. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze für die öffentlichen Verkehrsbetriebe, Unternehmen des Güterverkehrs, die Bundesverwaltung und das Personal der Postdienste.
  • 22. Wie bereits dargelegt, sind die wichtigsten Vorschriften zur Arbeitszeit im Bundesgesetz über die Arbeit festgelegt. In Artikel 9 wird die normale Arbeitswoche auf 5,5 Tage festgelegt, mit einer Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden je nach Berufsgruppe.
  • 23. Das Bundesgesetz über die Arbeit sieht auch die Möglichkeit vor, Überstunden im Umfang von 4 Stunden pro Woche zu leisten, für die man einen Zuschlag von 25 % erhält, sobald 60 Überstunden im Jahr überschritten wurden, wenn diese nicht innerhalb von 14 Wochen in derselben Zeit ausgeglichen werden. Mit anderen Worten: Überstunden kosten das Unternehmen nicht mehr als normale Arbeit. Das Gesetz sieht eine Höchstgrenze von 170 Überstunden für ArbeiterInnen mit einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden bzw. 140 Überstunden pro Jahr für ArbeiterInnen mit einer Wochenarbeitszeit von 50 Stunden vor.
  • 24. Das Bundesgesetz über die Arbeit sieht sogar eine Ausnahme von der 4-Stunden-Grenze bei Überstunden vor und erlaubt die Möglichkeit, diese zu überschreiten, sofern die Überstunden nicht in der Nacht oder an Sonntagen geleistet werden (wofür eine Genehmigung des zuständigen Arbeitsamtes eingeholt werden muss); sofern die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Schichten eingehalten wird; und sofern die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit über einen Zeitraum von vier Wochen eingehalten wird. Das bedeutet, dass in der Schweiz eine 72-Stunden-Woche möglich ist.
  • 25. Man kann also sagen, dass die am 1. Mai 1890 erhobene Forderung in der Schweiz noch nicht erfüllt ist, da die Arbeitszeit in der Regel bis zu 10 Stunden pro Tag betragen kann, wie es in der Landwirtschaft und in anderen Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag regelmässig, und unregelmässig bis zu 12 Stunden pro Tag, der Fall ist.
  • 26. Andererseits können die Unternehmen in ihren individuellen Arbeitsverträgen die 40-Stunden-Woche festlegen. In diesem Fall werden die geleisteten Überstunden erst dann mit dem Zuschlag vergütet, wenn die in Artikel 9 festgelegte Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit erreicht ist und sich 60 unbezahlte Stunden angesammelt haben. Dieser Faktor macht die im Einzelvertrag festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit praktisch bedeutungslos, da das Unternehmen keinen Nachteil hat, wenn es die ArbeiterInnen zur Leistung von Überstunden auffordert.
  • 27. Ein weiterer problematischer Aspekt des Arbeitsrechts in Bezug auf die Wochen- und Tagesarbeitszeit sind die Ausnahmeregelungen für eine ganze Reihe von Berufen, wie z. B. LKW-FahrerInnen, Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft, die eine noch längere Arbeitszeit in Bereichen ermöglichen, in denen die Arbeit sehr anstrengend und oft auch mit grosser Verantwortung verbunden ist.
  • 28. Bei anderen Masseinheiten der Arbeitszeit sieht es nicht besser aus: Das Gesetz sieht für das ganze Jahr nur 4 Wochen bezahlten Urlaub für erwachsene ArbeiterInnen und 5 Wochen für Jugendliche unter 20 Jahren vor. Betrachtet man die Lebensarbeitszeit, so erfordert die maximale Rente 45 Beitragsjahre für Männer und 44 Jahre für Frauen, aber diejenigen, die unmittelbar nach der Schulpflicht zu arbeiten beginnen, gehen erst mit 50 bzw. 49 Arbeitsjahren in Rente.
  • 29. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitszeitregelung in der Schweiz sehr mangelhaft und für die ChefInnen günstig ist. Erstens sind die Grenzen von 45 bis 50 Stunden ohnehin schon hoch, vor allem im Vergleich zu den Nachbarländern, in denen die 40- oder gar 35-Stunden-Woche schon lange Realität ist. Auch die Lebensarbeitszeit gehört zu den längsten der Welt, und der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist sehr gering.
  • 30. Die extreme Flexibilität, die in den verschiedenen Gesetzen vorgesehen ist, gibt den ChefInnen einen grossen Spielraum, um die Arbeitszeit so weit wie möglich nach den Bedürfnissen der Unternehmen zu verlängern. Darüber hinaus erschweren die Komplexität, die Ausnahmeregelungen und die Abweichungen die Überwachung der korrekten Anwendung der wenigen festgelegten Rechte, wodurch dem Missbrauch durch die ArbeitgeberInnen Tür und Tor geöffnet wird.

Arbeitszeit wird mit Freizeit verwechselt

  • 31. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts ist die Möglichkeit, jemanden ohne eine garantierte Mindeststundenzahl zu beschäftigen, was die Tür zur Prekarität öffnet. Diejenigen, die auf diese Weise arbeiten, wissen oft nicht, wann sie anfangen oder wann sie ihren Arbeitstag oder ihre Arbeitswoche beenden werden. Das Ergebnis ist, dass sie selbst in der Freizeit ihr Leben nicht planen können, da sie immer auf einen Anruf ihres Chefs warten müssen, oder wenn sie arbeiten, wissen sie nie, wann sie Feierabend haben werden.

Die Nutzung von Plattformen, um Arbeit zuzuweisen und nur für tatsächlich gearbeitete Minuten zu bezahlen, die sogenannte Uberisierung, ist ein wachsendes Problem, wie der jüngste Streik bei Smood gezeigt hat. Diese Praktiken müssen reguliert werden.

  • 32. Die jüngsten Angriffe der ArbeitgeberInnen unter dem Vorwand der Anpassung für das Homeoffice und die Industrie 4.0 gehen in die gleiche Richtung. Es wird nun verlangt, rund um die Uhr mit den Whatsapp-Gruppen des Unternehmens verbunden zu sein, jederzeit auf E-Mails zu antworten, mithilfe der Geolokalisierung des Mobiltelefons zu stempeln und eine ganze Reihe von technologischen Hilfsmitteln, die die Ausbeutung gesteigert haben.
  • 33. Nationalrat Graber nutzte das Argument des Homeoffice schamlos, um eine parlamentarische Initiative zur Verkürzung der Ruhezeiten zwischen den Arbeitsschichten auf acht Stunden einzubringen. Seiner Meinung nach könnte eine berufstätige Person nach dem Schlafengehen der Kinder wieder an den Computer gehen, um die Firmen-E-Mails zu checken. Sollte ein solcher Vorschlag jedoch angenommen werden, würde er nicht nur die ManagerInnen des Unternehmens betreffen, die von zu Hause aus am Computer arbeiten, sondern auch jeden anderen Arbeiter, für den man innerhalb von 24 Stunden zwei Arbeitsschichten in der Fabrik einplanen könnte. Ein kompletter Wahnsinn!

Warum muss man für eine Arbeitszeitverkürzung kämpfen?

  • 34. Erstens würde eine Senkung der Arbeitszeit zu einer besseren Verteilung der Arbeit für alle führen. Sie ist daher eine Voraussetzung dafür, dass alle Menschen eine Arbeit haben, was die PdAS als ein allgemeines Recht ansieht.
  • 35. Zweitens ermöglicht die Verkürzung der Arbeitszeit eine Verbesserung der Lebensqualität der ArbeiterInnen. Sie ist notwendig:
  • 36. Um sich zu erholen. Viele ArbeiterInnen haben eine anstrengende, repetitive Arbeit, die den Körper und Geist ermüdet. Sie müssen immer länger verfügbar, produktiver und wettbewerbsfähiger sein und stehen zunehmend unter Stress. Kurzfristig bedeutet das: weniger Erholung, weniger Konzentration und ein erhöhtes Risiko von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz. Langfristig hat dies negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Wenn weniger Zeit für die Lohnarbeit aufgewendet würde, könnten ernsthafte körperliche Gesundheitsprobleme und psychosoziale Krankheiten wie Burnout oder Depressionen verringert werden.
  • 37. Um Zeit mit der Familie zu verbringen. Jeder Mensch sollte genügend Zeit haben, um sich um seine Familie zu kümmern, seine Kinder aufwachsen zu sehen und an ihrer Erziehung teilzunehmen. Die Familie ist für die meisten von uns der erste Ort der Sozialisierung und Erziehung. Die Anwesenheit der Eltern beim Aufbau einer soliden Basis bei den Kindern ist von grundlegender Bedeutung. Viele ArbeiterInnen haben jedoch oftmals nicht viel Zeit für ihre Familie. Manche haben so spät Feierabend, dass die Kinder schon im Bett sind, wenn sie nach Hause kommen. Eine Verkürzung der Arbeitszeit trägt auch zu einer besseren Aufgabenverteilung im Haushalt bei und würde es einkommensschwachen Familien, in denen beide Elternteile arbeiten müssen, ermöglichen, weniger Geld für die Kinderbetreuung auszugeben.
  • 38. Um Hobbys nachzugehen und am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. Hobbys, sportliche und kulturelle Aktivitäten ermöglichen es vielen Menschen, aus dem grauen Alltag auszubrechen, ihren Problemen zu entfliehen und sich zu entfalten. Leider können viele ArbeiterInnen aus Zeitmangel oder Müdigkeit nicht an solchen Aktivitäten teilnehmen.
  • 39. Für die Beteiligung am Kampf gegen den Klimawandel. Durch eine Überproduktivität der industriellen Tätigkeiten versuchen die Arbeitgebenden, ihre Gewinne zu maximieren, um immer mehr Geld einzunehmen. Diese Überproduktion führt zu kolossalen Umweltverschmutzungen und überschreitet auch die Grenzen unseres Planeten, ohne die Bedürfnisse der Menschheit zu berücksichtigen, während sie auf diese Weise unsere lebenswichtigen Ressourcen bedroht. Der Kampf gegen die globale Erwärmung erfordert auch eine Senkung der Arbeitszeit und eine Änderung des Wirtschaftssystems. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch Klassenkampf und soziale Kämpfe eine wichtige Rolle in diesem ökologischen Kampf spielen.

Gemeinsam mit den ArbeiterInnen unsere Forderungen aufstellen

  • 39. Als ArbeiterInnenpartei müssen wir gemeinsam mit den ArbeiterInnen die richtigen Forderungen entwickeln. Es reicht nicht aus, eine Arbeitszeitverkürzung mit der 35-Stunden-Woche zu fordern, sondern wir müssen Vorgaben erarbeiten, die es ermöglichen, diese Forderung korrekt umzusetzen. Hier sind einige Vorschläge

– 35-Stunden-Woche für alle Kategorien, ohne Lohnsenkung und Erhöhung der Arbeitsintensität

– 5-Tage-Woche für alle Kategorien

– Überstunden sind limitiert und mit einem Zuschlag von 25 % vergütet oder mit einem Zuschlag von 25 % ausgeglichen. Der Zuschlag von 25% muss mit anderen Zuschlägen für Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit kumuliert werden

– 6 Wochen Urlaub

– Volle Rente ab 40 Beitragsjahren, 35 Jahre für schwere Arbeit

– Abschaffung des Akkordlohns, der Arbeit auf Abruf und der Arbeit nach Minuten

– Abschaffung von Arbeitsverträgen ohne garantierte Mindeststundenzahl

– Planung der Arbeitsschichten mindestens einen Monat im Voraus

– 13 Stunden Pause zwischen den Arbeitsschichten

– Maximal 1,5 Stunden Mittagspause an einem Arbeitstag

– Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten mit einer Höchstdauer von 11 Stunden pro Tag und einem Verbot der Öffnung an Sonntagen

– Recht auf digitale Abschaltung und auf zeitlich reguliertes Homeoffice auf die gleiche Weise wie am Arbeitsplatz und Verbot von Zwangshomeoffice

– Recht auf Gesundheit am Arbeitsplatz: Die Gesundheit der Arbeitnehmenden muss respektiert und regelmässig von zuständigen öffentlichen Behörden kontrolliert werden.

  • 40. Diese Ideen sollen kein Dogma sein, sondern Vorschläge, die gemeinsam mit den ArbeiterInnen aus der Basis unserer Partei und in den Betrieben entwickelt werden.

Organisation einer Parteikampagne in den Betrieben

  • 41. Um eine politische Kampagne der Partei der Arbeit der Schweiz aufzubauen, müssen die ParteiaktivistInnen als Erstes die nötige Ausbildung erhalten, um die ArbeiterInnen über ihre Rechte und unsere Vorschläge zu informieren und aufzuklären. Deshalb ist es notwendig, in den Sektionen Diskussionsveranstaltungen über diese Resolution mit GenossInnen, die in der Gewerkschaftsbewegung aktiv sind, durchzuführen.
  • 42. Ein zweiter wichtiger Punkt für die Entwicklung der Kampagne wird sein, auf nationaler und lokaler Ebene Unternehmen oder Sektoren zu identifizieren, in denen wir Unterstützung finden und unsere Präsenz in den Betrieben ausbauen können. Bei der Entscheidung, eine Kampagne in den Beitrieben zu entwickeln, ist es sehr wichtig, an eine kontinuierliche und langfristige Präsenz zu denken. Anstatt einmal aufzutauchen und Erwartungen zu wecken, die dann enttäuscht werden, ist es besser, nichts zu tun. Die Wahl des Ortes, an dem die Kampagne entwickelt werden soll, ist von strategischer Bedeutung, und es müssen mehrere Kriterien berücksichtigt werden: Betriebe, in denen wir bereits organisierte GenossInnen haben; Betriebe, die aufgrund ihres wirtschaftlichen oder politischen Gewichts wichtig sind; Betriebe, in denen die Ausbeutung besonders brutal ist.
  • 43. Das dritte Element für die Entwicklung der nationalen Parteikampagne ist die Auswahl von GenossInnen, die in der Gewerkschaftsbewegung aktiv sind und die Möglichkeit haben, unsere Vorschläge in die gewerkschaftliche Debatte einzubringen. Insbesondere ist es notwendig, dass die einfachen Gewerkschaftsmitglieder Zugang zu den Entscheidungsgremien der Gewerkschaft haben, um unsere Vorschläge zu unterstützen.
  • 44. Das vierte Element der Kampagne ist die mediale und institutionelle Ebene, um das Thema der Arbeitszeit in die öffentliche Debatte einzubringen. Zunächst müssen unsere Medien eine Kommunikationskampagne entwickeln, um lange Arbeitszeiten, unsichere Beschäftigungsverhältnisse und Missbräuche bei der Arbeitszeiterfassung anzuprangern. Auf der Grundlage dieser Anklagen müssen wir auf institutioneller Ebene über unsere gewählten VertreterInnen auf kommunaler, kantonaler und vor allem auf eidgenössischer Ebene intervenieren, um unsere Vorschläge voranzutreiben.

Das vierte Element der Kampagne ist die mediale und institutionelle Ebene, um das Thema der Arbeitszeit in die öffentliche Debatte einzubringen. Zunächst müssen unsere Medien eine Kommunikationskampagne entwickeln, um lange Arbeitszeiten, unsichere Beschäftigungsverhältnisse und Missbräuche bei der Arbeitszeiterfassung anzuprangern. Auf der Grundlage dieser Anklagen müssen wir auf institutioneller Ebene über unsere gewählten VertreterInnen auf kommunaler, kantonaler und vor allem auf eidgenössischer Ebene intervenieren, um unsere Vorschläge voranzutreiben.