Initiativtext
Art. 2novies 1 Die Stadt Zürich setzt sich aktiv für die Förderung des Sports und für die Erhöhung des Anteils der bewegungsaktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien ein und gewährt möglichst allen Menschen Zugang zum Sport. Besonders gefördert wird die sportliche Aktivität von Menschen mit kleinem Einkommen.
2 Der Zugang zu den städtischen Sport- und Badeanlagen ist kostenlos. Von Einzelpersonen und Familien wird für die Benutzung der Sport- und Badeanlagen der Stadt Zürich kein Eintritt verlangt. Nicht-gewinnorientierte Sportorganisationen mit Sitz in der Stadt Zürich, deren Einnahmen unter 100’000 Franken im Jahr liegen, zahlen zu sportlichen Zwecken keine Benutzungsgebühren in städtischen Sport- und Badeanlagen. Bei den wenigen Sportorganisationen mit Einnahmen ab 100’000 Franken werden stufenweise Gebühren erhoben, die ihrer Finanzkraft Rechnung tragen. Die Gebührenreglemente sind entsprechend anzupassen.